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Nutzungsbedingungen — Direktbeschaffung

Entwurf — juristisch zu prüfen. Dieser Text beschreibt, wie die Direktbeschaffung im Portal funktioniert und wer wofür einsteht. Er ist noch nicht anwaltlich geprüft, und die Firmendaten sind teilweise offen (siehe Platzhalter). Für die übrigen Leistungen des Portals gelten eigene Bedingungen, die gesondert zu erstellen sind.

1. Worum es hier geht

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Direktbeschaffung im Portal — also dafür, dass ein Kunde seine eigenen Lieferanten (etwa für Rohstoffe) hinterlegt und mit ihnen unmittelbar Anfragen, Bestellungen, Lieferscheine und Rechnungen austauscht.

Sie gelten nicht für die Verpackungsaufträge, bei denen Georg Klammer selbst als Auftragnehmerin auftritt. Dort ist Georg Klammer Ihre Vertragspartnerin, und es gelten die dafür vereinbarten Bedingungen.

Das Portal richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des UGB. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht Nutzer dieses Bereichs.

2. Wer Ihr Vertragspartner ist

Bei der Direktbeschaffung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten zustande. Georg Klammer ist daran nicht beteiligt — weder als Verkäuferin, noch als Käuferin, Vermittlerin, Vertreterin oder Erfüllungsgehilfin.

Wir stellen die Software bereit, über die Sie und Ihr Lieferant einander Ihre Angaben übermitteln. Was Sie dort vereinbaren — Menge, Preis, Liefertermin, Zahlungsziel — vereinbaren Sie unmittelbar miteinander.

3. Was das Portal tut

4. Was das Portal ausdrücklich nicht tut

Wir prüfen nicht:

Wir wickeln keine Zahlungen ab und führen darüber keine Aufzeichnungen. Der Vermerk „gesehen" an einer abgelegten Rechnung bestätigt allein, dass Sie sie erhalten und angesehen haben — er ist keine Zahlung, keine Zahlungszusage und keine Anerkennung der Forderung.

Wir erstellen zur Direktbeschaffung keine eigenen Belege. Rechnungen stammen von Ihrem Lieferanten; für deren steuer- und rechnungslegungsrechtliche Richtigkeit steht er ein.

5. Ihre Pflichten

6. Wer was zu sehen bekommt

Ihr Lieferant sieht Ihre Anfragen, Bestellungen, Lieferscheine und die Gespräche, die Sie mit ihm führen. Er sieht nicht, welche weiteren Lieferanten Sie führen und was Sie mit ihnen vereinbaren.

Führen mehrere Kunden denselben Lieferanten, bleiben deren Vorgänge und Gespräche voneinander getrennt; keiner erfährt vom anderen. Georg Klammer kann als Betreiberin auf die Daten zugreifen, soweit das für den Betrieb erforderlich ist, greift in die Direktbeschaffung aber nicht ein.

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.

7. Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um einen durchgehenden Betrieb, sagen eine bestimmte Verfügbarkeit aber nicht zu. Wartungsarbeiten, Störungen und Ausfälle sind möglich. Auf Fristen, die zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten vereinbart sind, hat das keinen Einfluss — sie bestehen unabhängig vom Portal.

8. Haftung

Für Schäden aus der Direktbeschaffung — insbesondere aus mangelhafter, verspäteter oder ausgebliebener Lieferung, aus fehlerhaften Chargenangaben oder aus der Zahlungsabwicklung — haftet Ihr Lieferant, nicht Georg Klammer

Für die Bereitstellung der Software haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Umfang und Grenzen anwaltlich festzulegen.

9. Änderungen und Beendigung

Sie können eine hinterlegte Lieferantenbeziehung jederzeit beenden. Damit endet der Austausch über das Portal; bereits geschlossene Verträge mit Ihrem Lieferanten bleiben davon unberührt. Bereits abgelegte Belege bleiben zu Nachweiszwecken erhalten.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Bedingungen ist Sitz von Georg Klammer Für Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten gilt, was Sie mit ihm vereinbart haben — diese Bedingungen regeln das nicht.

Offene Punkte für die anwaltliche Prüfung: Firmenwortlaut, Sitz und Firmenbuchdaten · Umfang der Haftungsbeschränkung nach Punkt 8 · ob eine ausdrückliche Zustimmung beim ersten Anmelden erforderlich ist · Verhältnis zu den noch zu erstellenden allgemeinen Bedingungen für die Verpackungsaufträge.